Die vor Ihnen liegende Karte zeigt eine Übersicht des Münsterlandes aus dem Jahr 1872. Die Beschriftung oben rechts gibt Auskunft darüber, dass auf dieser Karte alle zum damaligen Kloster Freckenhorst gehörigen Güterbesitze, also Höfe, eingezeichnet sind. Diese Höfe sicherten den Unterhalt des Klosters und seiner Bewohnerinnen, der adligen Stiftsdamen, durch die Zahlung von Abgaben.
Die Karte basiert auf dem sogenannten Freckenhorster Heberegister: Einer Pergamenthandschrift, die mehr als 900 Jahre alt ist und in lateinischer sowie altsächsischer Sprache verfasst wurde. In dieser wird detailliert beschrieben, welche Abgaben die auf den zum Freckenhorster Stift gehörigen Höfen arbeitenden Bauern leisten mussten. Zu den Abgaben gehörten verschiedene Getreide, Tiere, Lebensmittel wie Käse oder Honig, aber auch Geldstücke.
Als Gegenleistung durften die Bauern Schutz und eine gute Armen- sowie Krankenfürsorge erwarten. Gerade in den ländlichen Gebieten war eine solche Versorgung im Mittelalter ansonsten undenkbar. Ebenso wichtig war die Fürsprache der Stiftsdamen für das Seelenheil der Bauern. Ergänzend zu einem gottgefälligen Leben, versprachen sich die Bauern davon eine Aufnahme in den Himmel.